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Im Folgenden erfahren Sie von den Plänen eines Düsseldorfer Geschäftsmanns und Gesellschafters einer Holding, eine Halle der Firma Wachtel in Hilden zu erwerben. Über Monate hinweg zog sich der Kaufversuch hin, doch inzwischen (September 2024) ist das Interesse erloschen, weil man eine eigene Halle baut. Trotzdem bleibt die zum Verkauf angebotene Halle ein Thema – sowohl für den Geschäftsmann als auch für seine Mitarbeiter und die Nachbarschaft. Ein Gutachten hat ergeben, dass das Gebäude mit krebserregendem Asbest belastet ist. Nun sorgt man sich um mögliche Gesundheitsschäden, besonders bei den Kindern in der Umgebung. Die Belegschaft der benachbarten Firma setzt sich für den fachgerechten Abriss der Halle ein und organisiert friedliche Kundgebungen, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Wachtel Immobiliengesellschaft zum Handeln zu bewegen.
Hier lesen Sie die gesamte Story, beginnend mit einem Brief an die Immobiliengesellschaft, als das Kaufinteresse noch bestand:
Wachtel Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH
Frau Frey
Mittelstraße 79
40721 Hilden
Sehr geehrte/r Damen und Herren
mit diesem persönlichen Schreiben an Sie möchte ich die Situation erklären, weshalb sich der Kauf der Tennishalle Hans-Sachs-Straße 18 in Hilden in die Länge gezogen hat. Ich möchte Ihnen diesen Brief per Mail senden, den Sie bitte nicht persönlich nehmen. Möglicherweise denken Sie, dass ich den Kauf in die Länge ziehe und die Absicht habe, dieses Gebäude nicht zu kaufen. Das ist nicht der Fall, ganz im Gegenteil. Deshalb möchte ich Ihnen die Situation erklären.
Ich habe mich bei Ihnen gemeldet, um Ihnen mein Interesse zu zeigen, dass ich die Halle kaufen möchte. Ich habe mich Anfang des Jahres mit meinem Firmen-Syndikusanwalt Herr Brämer zusammengesetzt, ebenso mit Frau Dobasis und Herr Fernandez. Das war unser erstes und bislang auch einziges gemeinsames Meeting. Wir haben bei diesem Meeting 1,9 Millionen Euro festgehalten für den Kauf des Gebäudes und ca. 3,7 % Provision. Wir haben auch vereinbart, dass ich die Zweithalle direkt auch mitkaufe.
Ich habe bei diesem Meeting gefragt, ob der Kaufpreis von 1.9 Millionen Euro nicht überhöht ist. Sie haben mir erklärt, dass der Preis laut Gutachten bei zwei Millionen Euro liegt und den Preis damit gerechtfertigt. Ich habe das im guten Glauben auch so angenommen. Wenn ein Gebäude laut Gutachten zwei Millionen Euro wert ist, habe ich den 1,9 Millionen zugestimmt und hatte nichts daran auszusetzen. In gutem Glauben habe ich also den 1,9 Millionen Euro zugestimmt.
Und ich habe in diesem Meeting auch gefragt, wie Sie auf die ca. 3,7 % Provision kommen und ob das angebracht ist. Damals hatte ich mich gewundert, denn wir hatte die zweite Halle bereits ausgehandelt, die damals noch gar nicht in der Ausschreibung stand. Und ich frage mich, warum sollte ich für diese zweite Halle dann eine Provision zahlen, wenn die noch gar nicht in der Ausschreibung stand. Das überfordert mich gerade, vor allem, weil mir Herr Fernandez die Halle zum Kauf angeboten hat und nicht Frau Dobasis. Also frage ich mich, weshalb ich ihr dafür eine Provision zahlen soll.
Sie haben mir daraufhin erklärt, dass 3,7 % in der Immobilienbranche üblich seien und daraufhin habe ich auch zugestimmt, weil ich ernsthaftes Interesse habe, das Gebäude zu kaufen. Ich habe bis jetzt eine Immobilie auf der Hans-Sachs-Straße 17 gekauft mit 20.000 Quadratmeter Fläche und 1,2 Hektar Land für 3,9 Millionen Euro. Ich habe von Immobilien keine Ahnung und deshalb auch dem Kauf der Halle für zwei Millionen Euro zunächst zugestimmt. Im Nachhinein, da ich erfahren habe, dass das halbe Gebäude asbestbelastet ist und ich nochmals ein Bodengutachten in Auftrag gegeben habe, habe ich mit der Zeit Einiges dazugelernt. In Zukunft werde ich bei einem Immobilienkauf zunächst einmal ein Gutachten in Auftrag geben, bevor ich eine Zusage mache – das ist dann für beide Seiten zufriedenstellender. Ich habe in gutem Glauben diese Zusage gemacht und wahrscheinlich wussten Sie auch nicht, dass das halbe Gebäude asbestbelastet ist.
Ich habe in dem Meeting auch mitgeteilt, dass meine Frau das Gebäude kaufen wird, da sie das Geld zur Verfügung hat. In der Zwischenzeit haben sich meine Frau und ich entschlossen, dass wir ein Haus mit Garten kaufen möchten, um unseren 1 und 5 Jahre alten Töchtern und unserer Familie einen Lebensmittelpunkt zu schaffen. Und so haben wir beschlossen, dass wir den Kauf der Tennishalle über einen Kredit bei der Commerzbank finanzieren sollten und Frau Dobasis und Herrn Fernandez darüber unterrichtet. Dadurch ist leider eine Verzögerung der Kaufabwicklung von 4 bis 5 Wochen entstanden, die ich Ihnen damals bereits angekündigt hatte.
Als wir den ersten Vertrag zum Kauf des Gebäudes aufgesetzt haben, hatte die Notarin alle Unterlagen zum Kauf vorbereitet. In diesem Vertrag stand unter anderem, dass ich für alles aufkomme, was im Boden enthalten ist, und Sie aus der Haftung raus sind. Daraufhin haben wir uns darauf geeinigt, dass ich ein Bodengutachten in Auftrag geben werde. Außerdem habe ich auch ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Der Boden ist rein und frei von Altlasten. Allerdings ist das Gebäude laut Gutachter u.a. wegen mangelnder Hygieneräume und fehlender Freizeiträume weniger wert als von Ihnen gefordert. Ich habe Ihnen dieses Gutachten bis jetzt noch nicht zur Kenntnis zukommen lassen, da ich erst abwarten möchte, zu welcher Erkenntnis die Commerzbank kommen wird. Als wir uns dann entschlossen haben, dass nicht meine Frau, sondern ich das Gebäude kaufen werde, habe ich sie direkt in Kenntnis gesetzt und die Commerzbank um eine Finanzierung gebeten. Durch die Sommerferien und den allgemeinen Personalmangel hat sich die Bearbeitung dann leider noch weiter in die Länge gezogen.
Ich habe mit Herrn Fernandez auch vereinbart, dass ich Gutachten zur Asbestbelastung des Gebäudes erstellen lassen werde, weil ich mich mit dem Thema auskenne und ich den Verdacht habe, dass nicht nur das Dach belastet ist. In Ihrer Immobilienbeschreibung (Verkauf) steht nicht, dass das Dach asbestbelastet ist. Sie erwähnen mit keinem Wort, dass das gesamte Dach belastet ist und die asbestbelasteten Dachplatten noch dazu brüchig sind. Ich habe davon von Ihren Nachbarn von „Trüffelschwein“ gehört. Deshalb wusste ich von der Asbestbelastung des Dachs und habe das auch direkt im Meeting angesprochen. Im Nachhinein hatte ich den Verdacht, dass in dem Gebäude noch mehr Asbest ist, da ich mich mit bestimmten Baumaterialien auskenne, die Asbest enthalten.
Ich habe gleichzeitig auch mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Hilden und dem Umweltamt des Kreises Mettmann Kontakt wegen des asbesthaltigen Dachs aufgenommen. Man hat mir dringend angeraten, ein Schadstoffgutachte für das gesamte Gebäude in Auftrag zu geben, um sicher gehen zu können, dass alle Auflagen und besonders alle Umweltauflagen erfüllt werden können.
Nach der Zusage von Herrn Fernandez habe ich ein Fachgutachten in Auftrag gegeben. Herr Fernandez war bei dem Gutachten Termin vor Ort dabei. Es wurden acht Proben genommen und nach dem Gutachten hat sich herausgestellt, dass das halbe Gebäude und auch die Klimaanlage asbestbelastet sind.
Als ich das Asbest-Gutachten erhalten habe, habe ich es Frau Dombasis und Ihnen zur Kenntnis und Information geschickt. Vor ca. 4 Wochen hat mir Herr Fernandez mitgeteilt, dass dieses Gutachten nicht richtig wäre und er noch ein weiteres Gutachten in Auftrag geben würde. Wir haben uns besprochen, einen weiteren unabhängigen Gutachter zu beauftragen und dass Sie die Kosten übernehmen werden. Da ich das Gebäude kaufen möchte, habe ich Herrn Fernandez mitgeteilt, dass ich die Kosten übernehmen möchte. Danach ist Herr Fernandez für 2 Wochen in Urlaub gegangen. Mittlerweile sind vier Wochen vergangen und Herr Fernandez hat sich leider nicht mehr bei mir gemeldet.
Ich bin weiterhin an dem Kauf des Gebäudes ernsthaft interessiert und daran, den Kauf schnell abzuwickeln. Aber ich frage sie jetzt ganz persönlich: Ist dieses Gebäude wirklich 1,9 Millionen Euro wert? Nachdem Sie mir letzte Woche mitgeteilt haben, dass Sie kein Interesse mehr daran haben, mir das Gebäude zu verkaufen, habe ich vor zwei Tagen noch einmal Kontakt mit der Wirtschaftsförderung der Stadt Hilden aufgenommen, um einen Rat einzuholen.
Für diese Einschätzung der überhöhten Kosten spricht auch das Verkehrswertgutachten für das Gebäude, dass ich bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben habe. Aufgrund der Asbestbelastung und weiterer Faktoren wie der notwendigen Dachsanierung wird das Objekt auf 820.000 Euro geschätzt.
Der Commerzbank habe ich das Asbestgutachten nicht vorgelegt, sie weiß lediglich seit 13. August von der Schadstoffbelastung des Daches und kommt so schon zu einem geringeren Marktwert in Höhe von 980.000 Euro. Dieser Wert wäre bei Vorlage des Schadstoffgutachtens sicher noch deutlich geringer ausgefallen und die Commerzbank hätte möglicherweise eine Finanzierung des Objekts abgelehnt. Frau Straßburger von der Commerzbank hatte mich gestern dazu angerufen. Sie hat, ohne meine Gedanken lesen zu können, festgestellt, dass diese Halle unter den gegebenen Umständen für mich deshalb trotzdem von Interesse sein muss, da sie unserem Firmengelände direkt gegenüberliegt. Die Commerzbank sagt auch, dass gemäß Gutachten die Hallenhöhe zu gering ist und dadurch Lagerraum verloren geht. Außerdem bemängelt sie die fehlende Rampe. Das Gutachten der Commerzbank kann mir aufgrund bankinterner Vorschriften nicht zur Verfügung gestellt werden. Aber Sie konnte mir die nachfolgende E-Mail zukommen lassen, die ich Ihnen hiermit zur Verfügung stelle. Bitte sehen Sie sich den Screenshot der e-Mail von Frau Straßburger von der Commerzbank an:
Wenn Sie dennoch der Meinung sind, dass es 1,9 Millionen Euro wert ist, möchte ich gerne noch einmal versuchen, mit Ihnen zu verhandeln. Ich bin weiterhin daran interessiert, beide Hallen zu kaufen, würde es aber begrüßen, wenn Sie mir bei der asbestbelasteten Halle preislich entgegenkommen würden. Die zweite Halle enthält nach meinem derzeitigen Kenntnisstand keinen Asbest. Ansonsten möchte ich Ihnen keine Probleme bereiten und bitte um eine Fristverlängerung von 3 Monaten, falls Sie mir das Gebäude nicht verkaufen sollten. Ich brauche 3 Monate Zeit, bis ein Zelt aufgebaut habe, um die Ware von 20 Containern, ca. 600 Paletten und ca. 1200 große Kartons, aus Ihrem Lager zu holen und unterbringen zu können. Das können Sie sicher nachvollziehen.
Sollten Sie dagegen, wie in der Überlassungsvereinbarung zu lesen ist, uns den Zutritt zur Halle und zur dort gelagerten Ware verwehren, wenn die Halle nach 10 Tagen nicht geräumt ist, so würde das einen großen wirtschaftlichen Schaden bedeuten, gegen den die Firma nicht versichert ist.
Da wir nie von einer Kündigung Ihrerseits ausgehen konnten und ehrliche Kaufabsichten haben, habe ich für die Halle einen Gabelstapler für 62.000 Euro netto bestellt, nachdem Sie mir Ihre Zusage zum Vorkaufsrecht und zum Kauf der Hallen gegeben haben. Der Gabelstapler wird in vier Monaten geliefert. Gerne kann ich Ihnen die Rechnung zeigen, damit Sie sehen können, wie ernsthaft meine Kaufabsichten sind.
Ich werde Ihnen das Verkehrswertgutachten des Gebäudes und dass es mehr oder weniger zur Hälfte asbestbelastet ist, mitschicken. Sie haben mich bereits kennengelernt und konnten meine ehrliche Absicht zum Kauf sicher erkennen. Und obwohl das Gebäude zur Hälfte mit Asbest belastet ist, bin ich bereit, es zu kaufen. Sollten sie immer noch der Meinung sein, dass das Gebäude 1,9 Millionen Euro wert ist, würde ich das notgedrungen in Kauf nehmen. Aber ich bin der Meinung, dass man sich noch einmal zu Verhandlungen an einen Tisch setzen sollte.
Leider haben Sie das hier abgebildete Schild am Gelände bereits montiert und die Halle erneut zum Kauf angeboten, ohne die Asbestbelastung in allen Details bekanntzugeben. Ich finde diese Vorgehensweise nicht angebracht.
Auch da mir bei dem anfangs erwähnten gemeinsamen Meeting ein Vorkaufsrecht zugesprochen wurde. Wenn Sie aber weiterhin, trotz der immensen Schadstoffbelastung des Gebäudes der Meinung sind, dass es 1,9 Millionen Euro wert ist, wäre das aufgrund des Gutachtens schwer für mich nachzuvollziehen, aber ich wäre dennoch bereit, das zu bezahlen.
In dem neuen Verkaufsangebot haben Sie mit keinem Wort die Asbestbelastung erwähnt. Ich gehe aber davon aus, dass jeder interessierte Käufer, der davon erfährt, selbst auch ein Gutachten in Auftrage geben wird. Und ich glaube nicht, dass dieser Preis für das Gebäude zu erzielen ist. Man sollte doch so fair sein und angeben, welche Teile des Gebäudes asbestbelastet sind.
Und dann möchte ich Ihnen nicht zu nahetreten, aber in der Ausschreibung schreiben Sie von einer Belüftungsanlage, aber erwähnen mit keinem Wort, dass hierin Schadstoff enthalten ist. So fair sollte man aber doch sein.
Außerdem schreiben Sie, die Angaben wurden nach bestem Gewissen gemacht. Es fehlen aber wichtige Angaben. Ich habe das Gutachten kurz überflogen.
Das Gutachten hat eine Belastung durch Asbest und/oder KMF nachgewiesen.
Belastet sind folgende Bereiche:
1) die Stopfwolle-Dachdämmung unter dem Welldach: deutliche Belastung mit Asbest und starke Belastung mit KMF
2) die Stopfwolle-Fensterdämmung hinter aluminiumfarbener Fassade: starke KMF-Belastung,
3) Mineralwolle-Fassadendämung hinter aluminiumfarbener Fassade: Kein KMF-Nachweis, aber deutlich mit Asbest belastet (20 bis 50 Prozent geschätzt
4) Mineralwolle-Fassadendämmung hinter grüner Fassade: deutliche KMF-Belastung
5) Mineralwolle-Dämmplatte in der Lüftungsanlage: starke KMF-Belastung
Von acht Proben sind vier positiv ausgefallen. Also das halbe Gebäude ist betroffen.
Auch ist Ihre Angabe, dass das Gebäude 1971 erbau wurde und asbesthaltiges Material verbaut wurde, unvollständig.
Wenn jemand den Kauf eines so stark belasteten Gebäudes über eine Bank finanzieren möchte, kann man davon ausgehen, dass der Wert von 1,9 Millionen Euro nicht anerkannt wird. So wie auch die Commerzbank bereits reagiert hat. Und so bitte ich um eine vernünftige Lösung. Vor ca. zwei Jahren haben Sie dem Besitzer von „Trüffelschwein“, Herrn Mijatovich, die Halle zum Preis von einer Million Euro angeboten. Jetzt soll die Halle zum Preis von 1,9 Millionen verkauft werden. Das ist nicht nachzuvollziehen.
Unser Nachbar, die Firma Wachtel genießt im Übrigen einen sehr guten Ruf in Hilden und ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie an mir als Käufer nicht mehr interessiert zu sein scheinen. Allerdings hilft es auch nicht weiter, dass Sie, Frau Dobasis und Herr Fernandez, offensichtlich beschlossen haben, mich zu ignorieren. Das ist der Sache nicht förderlich und sehr bedauernswert, da ich weiterhin ehrliche Kaufabsichten habe. Äußerst bedauerlich ist auch die wie folgt lautende Nachricht von Herrn Fernandez, die einen leicht drohenden Unterton vermuten lässt:
Ich appelliere noch einmal an Sie alle, bei Ihrem Wort zu bleiben und das mir zugesagte Vorkaufsrecht einzuräumen und gemeinsam eine für alle gangbare Lösung zum Kauf, bzw. Verkauf des Objekts zu finden. Herr Fernandez und ich hatten uns immer wieder wegen des Gebäudes zwischen Tür und Angel getroffen und Herr Fernandez hat mir wenigstens 50 Mal versichert, dass er ein ehrlicher Mensch ist und nie lügt. Deshalb habe ich ihm immer viel Vertrauen entgegengebracht. Und er hat mir ebenfalls bestätigt, dass die Firma Wachtel ein renommiertes und seriöses Unternehmen ist und darauf habe ich mich immer verlassen.
Meine Kaufabsicht ist weiterhin ungebrochen. Aber ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, Frau Frey, dass ich mich für den Kauf der Halle nur deshalb interessiere, da sie unserem Firmengrundstück direkt gegenüberliegt. Wäre das nicht der Fall, würde ich die Halle mit der hohen Belastung von Schadstoffen und dem viel zu hohen Preis niemals kaufen. Sie können mich auch nicht dafür verantwortlich machen, dass die Bearbeitung durch die Commerzbank so lange Zeit in Anspruch genommen hat und auch nicht dafür, dass das Gebäude so hoch asbestbelastet ist. Und so können Sie auch nicht einfach den Verkauf abbrechen, weil Sie davon ausgehen, dass dies die Verhandlungsbasis zu meinem Vorteil mindert.
Und ich bin mir sicher, dass niemand diese Halle mit der Schadstoffbelastung kaufen, geschweige denn vermitteln möchte, außer jemandem, der einen enormen wirtschaftlichen Vorteil davon hat. Ich frage mich auch allen Ernstes, wie ein Hersteller für Backöfen für die Lebensmittelindustrie in einer asbestbelasteten Halle produzieren konnte. Das Gesundheitsamt hätte dem sicher nicht zugestimmt, wenn es davon gewusst hätte.
Ich möchte zum Abschluss auch anmerken, dass ich insgesamt sieben Firmennachbarn an der Hans-Sachs-Straße habe und zu allen ein gutes und friedliches Verhältnis pflege. Darauf lege ich großen Wert. Und vielleicht darf ich noch zur Person meiner Frau und mir Folgendes anmerken, sodass Sie sich ein Bild von uns machen können:
Mein Vater war Helmut Reinshagen, geboren 1919, war fünf Jahre im Zweiten Weltkrieg und Schriftsteller für Moderne Lyrik. Meine Mutter war Hausfrau. Ich selbst bin gelernter Bilderrahmenbauer. Meine Frau hat Wirtschaftswissenschaften studiert, eine zusätzliche kaufmännische Ausbildung absolviert und spricht sieben Sprachen fließend.
Vielen Dank.
In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
27. August 2024
Am heutigen Tag war der Gesellschafter der Holding beim Rechtsanwalt der Firma Wachtel, um gemeinsam einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss in der Verkaufsangelegenheit der Gewerbeimmobilie in Hilden zu finden. Er schildert den Verlauf des Gesprächs gemäß seiner eigenen Wahrnehmung wie folgt;
Rechtsanwalt ohne Manieren
Der Rechtsanwalt von Frau Frey (Wachtel Grundstücksverwaltung) trat mit einer großen Arroganz auf, als hätte er die Oberhand in der Sache. Er kam so rüber, als ob er sagen wollte, man solle einfach die vier Millionen auf den Tisch legen und offenbar die immense Asbestbelastung hinnehmen. Es schien dem Gesellschafter geradewegs, als wüßte der Anwalt nichts von den offensichtlich krebserregenden Schadstoffen oder als hätte er das Thema einfach komplett ausgeblendet. Von Kompromissbereitschaft war keine Spur. Deshalb hat sich der Gesellschafter der Holding entschlossen, mit friedlichen Kundgebungen und dieser Website im Sinne des Rechts auf freie Meinungsäußerung auf die von hier gesehenen Missstände in der Verkaufsangelegenheit aufmerksam zu machen, um weitere mögliche Käufer vor den Geschäftspraktiken zu warnen.
Der Eindruck des Gesellschafters war, dass der Anwalt über wenig Berufserfahrung verfügte und ihm nicht in die Augen sehen konnte. Außerdem drehte er dem Gesellschafter während des Gesprächs einfach den Rücken zu, sprach weiter und zeigte ein überaus schlechtes Verhalten. So nahm er sich selbst eines der vielen Getränke, die auf dem Tisch standen, bot dem Gesellschafter aber nichts an. Dieses schlechte Benehmen sei nach Meinung und Erfahrung des Gesellschafters leider typisch für Menschen, die ihr Gegenüber nicht korrekt einschätzen können und die glaubten, schon etwas erreicht zu haben, in Wirklichkeit aber das Gegenteil der Fall sei. Dies, so der Gesellschafter, sei aber seine ganz persönliche Wahrnehmung.
Juristisch schlecht beraten?
Der Anwalt hat das Gespräch dann nach 20 Minuten abrupt und mitten im Satz beendet. Er sei einfach aufgestanden und hat den Gesellschafter sozusagen sitzen lassen, ohne Erklärung. Der Anwalt sei in keiner Weise bereit gewesen, eine Lösung für beide Seiten– also für den Käufer und für seine Mandantin, Frau Frey, als Verkäuferin zu finden. Stattdessen sparte der Anwalt nicht an Vorwürfen.
Daraufhin machte sich der Gesellschafter Luft und entgegnete dem Anwalt, dass sich die Räumungsklage ein Jahr lang in die Länge ziehen kann und er als Anwalt mit seiner Kanzlei doch mindestens 30.000 bis 40.000 Euro daran verdiene. Nach seinem Dafürhalten handele der Anwalt in eigener Sache und berate seine Mandantin Frau Frey von Wachtel deshalb nicht korrekt, weil er mit der Räumungsklage einen langwierigen Rechtsstreit anstrebe, mit dem er viel Geld in die Kasse seiner Anwaltskanzlei spülen könne.
Der Gesellschafter teilte dem Anwalt außerdem mit, dass in den zu verkaufenden Hallen über 20 Container mit Waren gelagert sind und vom Verkauf dieser Wirtschaftsgüter die Gehälter der Mitarbeiter bezahlt werden. Niemand könne verlangen, dass man innerhalb von 10 Tagen dort auszieht. Alleine eine Halle selbst zu bauen, bzw. ein Zelt für die Lagerung der Güter zu errichten, setzte eine Baugenehmigung voraus, deren Bearbeitung erfahrungsgemäß ein Jahr in Anspruch nehmen würde. Aber auch diesbezüglich zeigte sich der Anwalt nicht kompromissbereit. Der Gesellschafter machte außerdem darauf aufmerksam, dass es sich nicht um die Waren der Holding handele, sondern um die einer anderen Gesellschaft, sodass die Klage des Anwalts gegen die Holding des Gesellschafters nicht gerechtfertigt sei. Darauf ging der Anwalt nicht ein, wohl, um den eigenen Fehler nicht eingestehen zu müssen.
Den Falschen zur Verantwortung gezogen
Die Wachtel Gesellschaft nimmt also die Holding in die Verantwortung, die übrigens auch die 100.000 Euro zum Kauf der Hallen hinterlegt hat, obwohl es sich nicht um deren Waren handelt, um die es in dem Streitfall unter anderem aktuell geht. In dem entsprechenden Schreiben fordert der Rechtsanwalt die Zahlung einer völlig überhöhten Nutzungsentschädigung in Höhe einer vergleichbaren überteuerten monatlichen Miete von sagenhaften 15.600 Euro – für eine asbestbelastete, sanierungsbedürftige Lagerhalle, die keine Toiletten hat und deren Belüftungsanlage laut Fachgutachten nicht nutzbar ist, da hier ebenfalls asbesthaltiges Material verbaut wurde. Würde man die Belüftungsanlage in Betrieb setzen, würde man die in der Regel krebserregenden Asbestfasern aller Wahrscheinlichkeit nach über die Luft in der Halle flächendeckend verteilen.
Zu allem Überfluss hat man die zur Halle gehörigen 13 Mitarbeiterparkplätze dem kaufinteressierten Unternehmen einfach wieder entzogen und dort Poller aufgestellt.
(oben: Ausschnitt aus dem Anwaltsschreiben)
Keiner will zuständig sein?
In der vergangenen Woche wollte der Gesellschafter Frau Frey (Wachtel Grundstücksverwaltung) ein persönliches Schreiben an ihrer Privatadresse überreichen. Dabei verwies Frau Frey darauf, nicht die richtige Ansprechperson zu sein und wir uns an die Immobiliengesellschaft Wachtel in Hilden wenden sollen. Hier wurde ich von Frau Wachtel empfangen, die mich wiederrum an ihre Tochter nach Neuss verwies, um mit ihr als Zuständige das Gespräch zu suchen. Man versuchte aus Sicht des Gesellschafters, ihn hin- und herzuschubsen, wie bei einem „Katz und Maus Spiel“. Auch der Versuch, die Immobilienmaklerin, Frau Dobasis, in ihren Büroräumen in Hilden aufzusuchen, scheiterte. Denn man teilte dem Gesellschafter mit, Frau Dobasis sei nicht im Hause und werde auch nicht ans Telefon gehen.
Asbesthalle im Eiltempo verkaufen?
Allerdings, so die Wahrnehmung des Gesellschafters, könne man Frau Dobasis mit möglicherweise potentiellen Interessenten in der zu verkaufenden Halle ein- und ausgehen sehen. Wohl, um die Immobilie zu besichtigen ein anderes „Bauernopfer“ für die asbestbelastete Halle zu finden? Er gehe davon aus, dass man den Interessenten das Asbestgutachten vorenthalte, um die Immobilie so schnell wie möglich und so gewinnbringend wie möglich schnell loszuwerden.
Dafür spreche auch die Forderung der schnellen Räumung der Halle, meint das betroffene Unternehmen: „Als wir unser Firmengebäude Hans-Sachs-Straße gekauft hatten, haben wir sieben Mietern kündigen müssen, sind ihnen aber bei Auszug entgegengekommen. So haben wir beispielsweise sechs Monate mietfrei gewährt oder sind anderen Mietern mit Geld entgegengekommen, wenn sie frühzeitig ausziehen, sofern sie neue Räumlichkeiten gefunden hatten. Wir waren im Gegensatz zu Wachtel fair, denn Wachtel sagt zu uns: Ihr habt genau 10 Tage Zeit für den Auszug und Räumung der Halle.
Wir hatten übrigens mit Wachtel einen Vertrag unterschrieben, dass, wir nicht mehr am Kauf der Halle interessiert gewesen wären, wir innerhalb von 10 Tagen ausziehen würden. Aber nicht, dass dieser Vertrag zum Vorteil von Wachtel genutzt würde.“
Asbest ist nicht irgendein Schadstoff!
Das Verkaufsgeschäft ist aus Sicht des Gesellschafters durch den Verkäufer geplatzt. Nun wolle man aber weitere mögliche Interessenten wachrütteln und auf die Schadstoffbelastung hinweisen. Im Falle eines Verkaufs, so der Gesellschafter, hätte man die Halle komplett asbestfrei sanieren lassen und hatte sich diesbezüglich ein preisliches Entgegenkommen des Verkäufers erhofft.
Der Asbest muss weg! Sicherheit für die Nachbarschaft!
Stattdessen beharre die Firma Wachtel, wie es heute auch noch einmal der Anwalt unmissverständlich mitgeteilt hat, auf die volle Verkaufssumme trotz bedenklicher Asbestbelastung der Halle. Die Schadstoffbelastung spiele nach Dafürhalten des Gesellschafters für den Verkäufer keine Rolle. Das aber könne man aus Rücksicht auf die in direkter Nachbarschaft arbeitenden Menschen und die umliegenden Kindergärten, Grundschule und Spielplatz nicht hinnehmen.
Direkt neben der Halle befindet sich außerdem ein Restaurant mit Terrasse, in dem noch vergangene Woche eine Hochzeitsgesellschaft gemeinsam gefeiert hat. Waren die Gäste durch Asbestfasern möglicherweise ebenfalls gefährdet? Nach Meinung des Gesellschafters kann Asbest sowohl durch Einatmen von einzelnen Fasern als auch durch Verschlucken in den Körper gelangen. Deshalb, so der Gesellschafter, wolle man die Firma Wachtel, bzw. einen Käufer der Halle zu einer asbestfreien Kernsanierung der Halle bringen.
Der Gesellschafter betont noch einmal, die Bevölkerung vor der asbestbelasteten Halle schützen zu wollen und darauf aufmerksam machen. Die sieben, umliegenden Nachbarunternehmen hätten ihn in seiner Meinung bestätigt. Sie können den Ärger um den Verkauf der „Asbesthalle“ und die Sorge wegen der offenbar krebserregenden Schadstoffe verstehen. Frau Frey, die nach Aussagen ihres Anwalts, einen Verkauf nicht nötig habe, hat sich nach Angaben des Gesellschafters nicht einmal gemeldet, nicht einmal nachdem sie das fachliche Schadstoffgutachten samt Schreiben erhalten habe. Dabei handele es sich bei Asbest um eine wirkliche Gefahr, wie auch im Netz und den Medien nachzulesen sei:
Der Eigentümer der gelagerten Waren betont, dass man jetzt alles daran setze, die Güter so schnell wie möglich aus der Halle herauszuholen und an anderer Stelle zu lagern. Man habe außerdem bereits eine andere Halle gefunden. Derweil, so der Eindruck des Wareneigentümers und des Gesellschafters der Holding, spiele die Asbestbelastung für die Verkäuferseite und deren Anwalt sowie für die Immobilienmaklerin keine Rolle. Oder wenigstens verhalte man sich entsprechend. Man werde auch den Eindruck nicht los, dass der Verkauf der Halle so schnell wie möglich über die Bühne gehen solle, um nicht die Verantwortung für die „Asbesthalle“ tragen zu müssen.
Alleine die Platten des asbestbelasteten über 2.500 Quadratmeter großen Dachs der Halle, das über 50 Jahre alt ist, beginnen zu zerbröseln. Auch scheine es niemanden zu interessieren, dass die eigenen Mitarbeiter von Wachtel möglicherweise dieser Schadstoffbelastung über Jahre ausgesetzt waren, bis das Hildener Unternehmen Wachtel aufgegeben wurde.
Die Öffentlichkeit soll wachgerüttelt werden!
Ursprünglich wollte man sich auf friedlichen Kundgebungen an den Niederlassungen der Wachtel Immobiliengesellschaft in Neuss und Hilden mit den folgenden Botschaften bei der Inhaberin Frau Frey und bei der Öffentlichkeit Gehör verschaffen, um nicht weiter der unmittelbaren Nachbarschaft der „Asbesthalle“ ausgesetzt zu sein. Nun aber plant man die Demos bei der von Wachtel beauftragten Rechtsanwaltskanzlei. Der Grund dafür: Die von der Räumung betroffene Firma war an einer Vergleichsverhandlung interessiert und hätte die Bedingungen der Gegenseite angenommen. Die von Wachtel beauftragte Rechtsanwaltskanzlei handele nach Meinung des betroffenen Unternehmens jedoch aus reinem Eigeninteresse dagegen, provoziere und ziehe aus diesem Grund alles in die Länge. Dabei sehe das Deutsche Recht grundsätzlich vor, möglichst einen Vergleich zwischen zwei Parteien einem Rechtsstreit vorzuziehen.
Stattdessen hatte Wachtel nach Angaben des betroffenen Unternehmens am 30. August 2024 die Schlüssel zu den vor Kurzem auf dem Parkplatz vor der Halle aufgestellten Pöllern an das benachbarte Restaurant für dessen Gäste übergeben. Wachtel habe die Pöller also offensichtlich auf dem Parkplatz vor der Halle errichtet, so das Unternehmen, damit es dort nicht mehr parken kann. Dabei habe man erschwerte Parkplatzbedingungen für die eigenen Mitarbeiter, die in der Regel um 18:00 Uhr Feierabend haben, wenn das Restaurant gerade erst öffnet. Auch das sei eine Provokation.
Übrigens hatte das betroffene Unternehmen Wachtel zuvor am gleichen Tag, also dem 30. August 2024, noch einmal um des Friedens Willen angeboten, die Halle zum vollen Preis zu kaufen und sie anschließend wegen der Asbestbelastung auf eigene Kosten zu kernzusanieren.
Das Kaufinteresse ist mittlerweile erloschen. Eine eigene Halle wird gebaut. Trotzdem bleibt die zum Verkauf angebotene Halle ein ernstes Thema – sowohl für den Geschäftsmann als auch für seine Mitarbeiter und die Nachbarschaft. Nachdem durch ein Fachgutachten bekannt wurde, dass die Halle zu großen Teilen mit krebserregendem Asbest belastet ist, sorgt man sich um mögliche Gesundheitsschäden, besonders bei den Kindern in der Umgebung. Die Belegschaft der benachbarten Firma setzt sich für den fachgerechten Abriss der Halle ein und organisiert friedliche Kundgebungen, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Wachtel Immobiliengesellschaft zum Handeln zu bewegen.
Auf friedlichen Kundgebungen in Neuss und Hilden will man sich nun mit klaren Botschaften (siehe unten) bei der Inhaberin Frau Frey und bei der Öffentlichkeit Gehör verschaffen, um nicht weiter der unmittelbaren Nachbarschaft der „Asbesthalle“ ausgesetzt zu sein:
So fand am Freitag, den 20.09.2024 von 8 bis 9 Uhr die erste friedliche Versammlung vor der von Wachtel beauftragten Rechtsanwaltskanzlei ADVANT Beiten in der Cecilienallee 7 in Düsseldorf statt. Circa 50 Mitarbeiter des betroffenen Hildener Unternehmens machten sich mit Bannern, Plakaten und Megafon für den fachgerechten Abriss der Halle und den Schutz der Menschen in der Umgebung stark.
Diese Kundgebung fand statt vor der Kanzlei ADVANT Beiten, Cecilienallee 7 in 40474 Düsseldorf.
Diese Kundgebung fand statt vor Mittelstraße 7 auf dem Gehsteig vor bd Immobilien Brigitte Dobasis.
Diese Kundgebung fand statt vor der Kanzlei ADVANT Beiten, Cecilienallee 7 in 40474 Düsseldorf.
Diese Kundgebung fand statt vor der Wachtel Grundstücksverwaltung, in der Mittelstraße 79 in Hilden statt.
Diese Kundgebung fand statt vor der Kanzlei ADVANT Beiten, Cecilienallee 7 in 40474 Düsseldorf.
Die Botschaften auf den Plakaten:"Kinder schützen, Asbest beseitigen!"
"Asbestfreie Zukunft für Kinder – Reißt die Halle ab!"
"Schulnähe und Asbest – das passt nicht!"
"Asbest gefährdet Kinderleben – Abriss statt Verkauf!"
"Gesundheit vor Profit – Asbest-Halle abreißen!"
"Unsere Kinder sind wichtig – Asbest-Halle muss weg!"
"Wir sagen Nein zu Asbest – Unsere Kinder zuerst!"
"Verkauf ohne Verantwortung? – Schützt unsere Kinder vor Asbest!"
"Tennishalle mit Asbest? Nein danke!" – Schutz für unsere Kinder!"
"Gesundheit hat Vorrang – Asbestfreie Umgebung für unsere Kinder!"
"Asbest-Halle abreißen, Kinder schützen!"
"Keine Kompromisse bei der Gesundheit – Asbest muss weg!"
"Sichere Umgebung für unsere Kinder – Kein Asbest in Schulnähe!"
"Asbest tötet – Reißt die Halle ab, schützt unsere Kinder!"
"Verantwortung übernehmen – Asbest-Halle abreißen!"
"Unsere Kinder, unsere Zukunft – Asbestfreie Zonen jetzt!"
"Gesundheit statt Gefahr – Keine Asbest-Halle in der Nähe!"
"Kinder in Gefahr? Asbest-Halle abreißen!"
"Kein Asbest-Verkauf! Gesundheit hat Priorität!"
Anlage Verkehrswertgutachten (im Text erwähnt)
Impressum
Haarpunkt Germany GmbH
Hans-Sachs-Straße 17
D-40721 Hilden
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Registergericht: HRB 70311 Amtsgericht Düsseldorf